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   LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1224/13   

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LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1224/13 (https://dejure.org/2014,11136)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24.02.2014 - 8 Sa 1224/13 (https://dejure.org/2014,11136)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24. Februar 2014 - 8 Sa 1224/13 (https://dejure.org/2014,11136)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb - Versetzung - Grenzen tarifvertraglicher Regelungsbefugnis - Feststellungsinteresse

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb - Versetzung - Grenzen tarifvertraglicher Regelungsbefugnis - Feststellungsinteresse

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer tarifvertraglichen Verpflichtung zur Mitwirkung des Arbeitnehmers an der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses; Statthaftigkeit einer Feststellungsklage des Arbeitnehmers bei Versetzung in einen Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Brandenburg, 30.06.2005 - 9 Sa 79/05

    Versetzung des Arbeitnehmers in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungseinheit

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1224/13
    Dementsprechend muss eine tarifvertragliche Gestaltung des Direktionsrechts mit den Wertungen des Kündigungsschutzgesetzes, insbesondere mit den Wertungen der §§ 1, 2 KSchG in Einklang stehen (LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

    Tarifliche Bestimmungen die dazu führen, dass dem Arbeitnehmer der in seinem Arbeitsverhältnis bestehende Kündigungsschutz entzogen wird, ohne dass die Voraussetzungen für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 1, 2 KSchG gegeben sind, sind wegen Verstoßes gegen kündigungsschutzrechtliche Grundsätze in der Regel unwirksam (LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 - juris; LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

  • LAG Düsseldorf, 22.10.2013 - 16 Sa 622/13

    Versetzung in Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1224/13
    Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die für die Entscheidung des Rechtsstreits maßgeblichen Rechtsfragen bereits Gegenstand der den Parteien bekannten und zwischenzeitlich in die Revision gelangten Entscheidungen des LAG Düsseldorf vom 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 u. a. - (Az. beim BAG 1 AZR 922/13) waren und ferner die 10. Kammer des LAG Hamm durch Urteile vom 28.02.2014 - 10 Sa 1394/13 u. a. - unter Zulassung der Revision im selben Sinne entschieden hat, beschränkt sich die Kammer bei der Abfassung der Urteilsgründe auf die Darstellung der die Entscheidung tragenden Gesichtspunkte und nimmt im Übrigen gem. § 69 Abs. 3 ZPO auf die ausführlich und überzeugend begründeten zitierten Entscheidungen Bezug.

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 - juris; LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

  • LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 13 Sa 863/05

    Unwirksame Versetzung eines Arbeitnehmers der Deutschen Telekom AG in

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1224/13
    Tarifliche Bestimmungen die dazu führen, dass dem Arbeitnehmer der in seinem Arbeitsverhältnis bestehende Kündigungsschutz entzogen wird, ohne dass die Voraussetzungen für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 1, 2 KSchG gegeben sind, sind wegen Verstoßes gegen kündigungsschutzrechtliche Grundsätze in der Regel unwirksam (LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 - juris; LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

  • LAG Köln, 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05

    Versetzung; Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb Vivento; Änderungskündigung;

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1224/13
    Dementsprechend muss eine tarifvertragliche Gestaltung des Direktionsrechts mit den Wertungen des Kündigungsschutzgesetzes, insbesondere mit den Wertungen der §§ 1, 2 KSchG in Einklang stehen (LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 - juris; LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 140/01

    Tarifvertragliche Altersgrenze

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1224/13
    Die nach Art. 9 Abs. 3 GG begründete Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien findet ihre Grenze in entgegenstehendem Gesetzesrecht (BAG 25.02.1998 - 7 AZR 641/96 - NZA 1998, 715 f.; BAG vom 31.07.2002, - 7 AZR 140/01 - NZA 2002, 1155 ff.).
  • BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96

    Einzel- oder kollektivvertragliche Altersgrenzenregelung von 60 Jahren bei

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1224/13
    Die nach Art. 9 Abs. 3 GG begründete Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien findet ihre Grenze in entgegenstehendem Gesetzesrecht (BAG 25.02.1998 - 7 AZR 641/96 - NZA 1998, 715 f.; BAG vom 31.07.2002, - 7 AZR 140/01 - NZA 2002, 1155 ff.).
  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 10 Sa 1394/13

    Mitwirkung an Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1224/13
    Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die für die Entscheidung des Rechtsstreits maßgeblichen Rechtsfragen bereits Gegenstand der den Parteien bekannten und zwischenzeitlich in die Revision gelangten Entscheidungen des LAG Düsseldorf vom 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 u. a. - (Az. beim BAG 1 AZR 922/13) waren und ferner die 10. Kammer des LAG Hamm durch Urteile vom 28.02.2014 - 10 Sa 1394/13 u. a. - unter Zulassung der Revision im selben Sinne entschieden hat, beschränkt sich die Kammer bei der Abfassung der Urteilsgründe auf die Darstellung der die Entscheidung tragenden Gesichtspunkte und nimmt im Übrigen gem. § 69 Abs. 3 ZPO auf die ausführlich und überzeugend begründeten zitierten Entscheidungen Bezug.
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